Baden-Württemberg fördert die Digitalisierung von Unternehmen durch eine Digitalisierungsprämie
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Im Jahr 2017 führte das Land Baden-Württemberg erstmals eine Digitalisierungsprämie als Modellversuch ein. Das Förderprogramm war so erfolgreich, dass es in wenigen Monaten überzeichnet war. Am 9. Juli 2018 wird die „Digitalisierungsprämie 2018“ durch das Land Baden-Württemberg eingeführt. Erneut werden Investitionen von Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten unterstützt.
Gefördert werden betriebliche Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000€ bis 100.000€. Hierbei handelt es sich bspw. um die Digitalisierung von Produkten und Verfahren, z.B. die Anschaffung von mobilen Betriebsgeräten zur Produktionssteuerung. Gefördert werden auch die Digitalisierungen von Dienstleistungen und Verfahren, wie z.B. digitale Plattformen und Anwendungen digitaler Standards. Schließlich wird die Erstellung von Strategien und Konzepten unterstützt, z.B. im Bereich der ITK Sicherheit.
Die Förderung gewährt den Unternehmen für Investitionen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10% bis 50% des Bruttodarlehensbetrag, je nach Darlehenshöhe. Zusätzlich werden die Investitionen mit einer Verbilligung des Darlehenszinssatzes gefördert.
Eine ideale Ergänzung zur Digitalisierungsprämie des Landes Baden-Württemberg ist die Beratungsförderung „unternehmensWert:Mensch plus“ des Bundes für den Einsatz digitaler Anwendungen im Unternehmen und zur Entwicklung digitaler Geschäftsmodell.
Weitere Informationen zum Förderprogramm: „Digitalisierungsprämie“ finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Beratungsförderung: „unternehmensWert:Mensch plus“ finden Sie hier.